Thüringen

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Um Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter zu unterstützen, haben die Bundesländer Förderprogramme für den präventiven Herdenschutz aufgelegt. Ebenso werden im Falle von Wolfsübergriffen Schadensausgleichzahlungen gewährt. Dabei sind die Rahmenbedingungen zur Förderung der Europäischen Union bindend und von den zuständigen Verwaltungen einzuhalten. Die Ausgestaltung ist aufgrund der im jeweiligen Bundesland vorliegenden Rahmenbedingungen unterschiedlich. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die wichtigsten Inhalte zu Herdenschutzberatung, Fördermöglichkeiten und Schadensausgleichszahlungen in den Bundesländern. Detaillierte und weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der verantwortlichen Stellen der Bundesländer, die entsprechend verlinkt sind. Zuständig für Beratungen zu passenden Herdenschutzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten sowie zu Schadensausgleichszahlungen und Rissmeldungen sind ebenfalls die Bundesländer. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten sind finden Sie im Folgenden.
Der BZWW-Internetauftritt befindet sich im Aufbau. Inhalte werden fortlaufend vervollständigt, ergänzt und aktualisiert.
Zuständigkeiten in Thüringen
Die Zuständigkeiten für die Herdenschutzberatung, die Abwicklung von Förderanträgen zum präventiven Herdenschutz und von Schadensausgleichszahlungen sind in Thüringen auf folgende Stellen verteilt:
- Herdenschutzberatung:Kompetenzzentrum für Wolf, Biber und Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)
- Abwicklung von Förderanträgen zum präventiven Herdenschutz (investive und laufende Kosten):Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
- Abwicklung von Schadensausgleichszahlungen:Kompetenzzentrum für Wolf, Biber und Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Herdenschutzberatung
Betriebsindividuelle Herdenschutzberatungen sind für Weidetierhaltende ein wichtiges Instrument im Umgang mit dem Wolf. Es empfiehlt sich immer Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen und sich beraten zu lassen, bevor Herdenschutzmaßnahmen angeschafft werden.
Die wichtigsten Informationen rund um die Herdenschutzberatung in Thüringen auf einen Blick:
- Kostenfreie Beratung für Landwirte und Landwirtinnen im Haupt-und Nebenerwerb sowie für Hobbyhaltende
- Beratung zu: Herdenschutzmaßnahmen sowie individuell passenden Fördermöglichkeiten
- Herdenschutzberatung findet durch hauptamtliche Mitarbeitende des Kompetenzzentrum für Wolf, Biber und Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)
Förderung des präventiven Herdenschutzes
Im Herdenschutz entstehen Kosten für Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen, wie wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde. Darüber hinaus entstehen Kosten im Unterhalt der Herdenschutzmaßnahmen, so zum Beispiel das Freihalten von Zäunen von Bewuchs oder das Futter für Herdenschutzhunde.
In Thüringen können Weidetierhaltende Förderanträge für investive Kosten stellen.
Schadensausgleichszahlungen
Geschieht ein Übergriff auf Weidetiere, ist die Meldung an die zuständigen Stellen ein wichtiger erster Schritt um den Schadensverursacher festzustellen und den Verdachtsfall durch Dritte untersuchen zu lassen. Außerdem ist die zeitnahe Schadensmeldung und eine anschließende Schadensbegutachtung in der Regel eine Voraussetzung für eine Schadensausgleichszahlung. Die Schadensbegutachtung gleicht einer Tatortuntersuchung und alle Indizien, die über das Rissgeschehen Aufschluss geben können werden untersucht.
Die Schadensmeldung unterstützt auch das Wolfs-Monitoringsystem und ergänzt die Datengrundlage zur reellen Einschätzung des Wolfsbestands in Deutschland.
Kontakt für Meldung bei Verdachtsfall auf Wolfsübergriff:
Wolf-Luchs-Telefon: 03 61 / 57 39 41 94 1 (08:00 - 17:00 Uhr, außerhalb dieser Zeiten nimmt ein Anrufbeantworter die Meldungen entgegen.)