Der Erhalt von Grünland hat sowohl im Natur- und Umweltschutz als auch in der Agrarpolitik eine hohe Priorität. Es wird politisch besonders geschützt und darf nicht einfach in Ackerland umgewandelt werden. Als Futterlieferant trägt es zum landwirtschaftlichen Einkommen bei. Für Landwirtinnen und Landwirte ist es ökonomisch auch im Rahmen der Cross Compliance bedeutsam, da sie bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um Prämienzahlungen zu erhalten.
Die Grünlandnutzung hat sich vor allem dort entwickelt, wo eine ackerbauliche Nutzung aufgrund der klimatischen und der geomorphologischen Gegebenheiten ungünstiger ist. Hohe Niederschläge und hohe Grundwasserstände, extreme Hangneigungen und hohe Tongehalte des Bodens kennzeichnen klassische Grünlandstandorte. Die ganzjährig geschlossene Pflanzendecke des Grünlandes verhindert einen Bodenabtrag durch Wasser- und Winderosion.
Dauergrünland – eine Eingrenzung
Dauergrünland ist für den Boden-, Wasser-, Biotop- und Artenschutz bedeutsam. Auch für den Tourismus spielt ein Landschaftsbild mit Wiesen und Weiden eine große Rolle. Trotz einer allgemein hohen Wertschätzung in der Gesellschaft nimmt aber die traditionelle Grünlandnutzung besonders an benachteiligten Standorten ab. Ziel von Bund, Ländern und Regionen sind der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der bestehenden Grünlandflächen.
Seit dem 1. Januar 2015 wird das Dauergrünland durch das sogenannte Greening geschützt. In umweltsensiblen Gebieten darf Dauergrünland weder umgewandelt noch gepflügt werden. In den anderen Gebieten benötigt der Landwirt eine Genehmigung der zuständigen Behörde, wenn er die Nutzungsart derartiger Flächen ändern will.
Nach mindestens fünfjähriger kontinuierlicher Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen wird diese als Dauergrünland bezeichnet. Die Flächen dienen der Produktion von Futter- und Nahrungsmitteln sowie von nachwachsenden Rohstoffen. Neben diesen Versorgungsleistungen erbringt das Grünland zahlreiche Regulierungsleistungen. Dazu zählen die Erhaltung und Förderung der Biodiversität, der Bodenfruchtbarkeit und die Filtrationsleistung sowie der Hochwasser- und Erosionsschutz. Nicht messbar, aber gesellschaftlich sehr wichtig sind die zahlreichen soziokulturellen Leistungen des Grünlandes innerhalb des ländlichen Raumes.
Dauergrünland wird, bestimmt durch den Standort, die Pflanzendifferenzierung und die Nutzungsweise, in drei Funktionstypen unterteilt:
- Produktives bzw. intensives Grünland
- Extensivgrünland
- Biotopgrünland
Produktives Grünland zeichnet sich durch einen relativ artenarmen und ertragsfähigen Pflanzenbestand aus, der eine qualitativ hochwertige Biomasse liefert. Eine typische Zeigerpflanze ist das Deutsche Weidelgras. Dieser Funktionstyp unterliegt einer nachhaltig optimalen Bewirtschaftungsintensität und ist gekennzeichnet durch zwei bis vier Nutzungen je nach Pflanzenbestandstyp, eine entzugsorientierte Phosphor- und Kalium-Düngung, bedarfsgerechte Kalkung und eine ökonomisch optimale Stickstoff-Düngung gemäß Düngeverordnung.
Extensivgrünland besteht in der Regel aus einem artenreicheren Pflanzenbestand, der bei zwei bis drei Nutzungen im Jahr ein mittleres Ertragsniveau erreicht und Biomasse mittlerer Qualität bereitstellt. Der Nährstoffentzug wird nicht durch Düngemaßnahmen ausgeglichen. Eine typische Pflanzengesellschaft für extensiv genutztes Grünland ist zum Beispiel die Glatthaferwiese.
Biotopgrünland ist in der Regel mit artenreichen Pflanzengesellschaften und naturschutzfachlich besonders wertvollen Arten ausgestattet. Kalkmagerrasen und Streuwiesen sind typische Biotopgrünlandflächen. Es erfolgt keine Nährstoffzufuhr, ausgenommen die über Weidetierexkremente, und in der Regel jährlich eine ein- bis zweimalige Nutzung. Die Verwertung der Biomasse als Futter in der energetischen Verwendung ist mit niedrigen Leistungen verbunden.