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Antragsfrist im Bundesprogramm Stallumbau ist verlängert

Erbsen und Ackerbohnen haben viele positive Eigenschaften für die landwirtschaftliche Praxis: Sie erweitern die Fruchtfolgen, tragen zur Bodenverbesserung bei und sind klimaschonend, da sie Stickstoff selbst erzeugen. Anbautechnik, Verarbeitung sowie die Vermarktungsmöglichkeiten stellt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) am 13. Dezember 2022 von 16:30 bis 18:00 Uhr in einem kostenlosen Web-Seminar vor. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Quelle: rsmseymour - iStock - Getty Images Plus via Getty Images

Für sauenhaltende Betriebe in Deutschland, die einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen wollen, gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Höchstgrenze der Fördersumme liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Fördervorhaben.
  • Mit dem Vorhaben darf keine Vergrößerung des Tierbestandes erfolgen.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind auch einzelbetriebliche Beratungen zur Erstellung eines Umbau- oder Ersatzbaukonzepts.

Das Online-Portal für die Antragsstellung ist wieder geöffnet und Anträge können dort gestellt werden. Darüber hinaus bietet die Website www.ble.de/stallumbau, Formblätter für die Erstellung des Betriebs- und des Stallbaukonzeptes sowie ergänzende Informationen und Dokumente, um die Unternehmen bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Hintergrund

Im Februar 2021 ist die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten. Darin wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Ziel ist es, den Tierschutz zu verbessern, indem die Kastenstandhaltung der Sauen im Deckzentrum abgeschafft wird und Bewegungsbuchten im Abferkelbereich entstehen.

Die BLE fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls Stallum- und Stallersatzbauten in der Sauenhaltung. Ziel ist der zeitnahe Ausstieg aus der Sauenhaltung im Kastenstand in Deckzentrum und Abferkelstall. Das Bundesprogramm Stallumbau als Teil des Corona-Konjunkturprogramms war ursprünglich bis Ende 2021 befristet und die Antragsfrist auf den 15. März 2021 datiert. Am 17.04.2021 tritt die Änderung der dem Bundesprogramm zu Grunde liegenden Richtlinie in Kraft und die neue Antragsfrist ist der 30.09.2021.

Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2755oder per E-Mail an stallumbau(ät)ble(punkt)de zur Verfügung.