Umstellungszeiten
Bevor pflanzliche Erzeugnisse als ökologisch gekennzeichnet werden dürfen, müssen die Anbauflächen des Betriebs eine Phase der Umstellung durchlaufen, in der bereits die Regeln des Ökolandbaus eingehalten werden. Wie lange diese dauert, hängt von der Art der Kultur ab. Sie beträgt
- zwei Jahre bei ein- oder überjährigen Kulturen (Getreide, Hackfrüchte, Feld- und Feingemüse) sowie bei Grünland und
- drei Jahre bei Dauerkulturen außer Grünland (Obst, Wein, Hopfen, Spargel).
Die Umstellung beginnt mit dem Datum, ab dem der landwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb sich bei einer Ökokontrollstelle anmeldet. Das Datum der Anmeldung ist entscheidend dafür, ab wann Erzeugnisse einer Fläche als Ökoware in den Verkauf gehen können.
Bei landwirtschaftlichen Früchten mit einer Ernte pro Jahr wie zum Beispiel Getreide, Kartoffeln, Wein, Obst etc. ist es in der Regel die dritte Ernte nach Umstellungsbeginn, die erstmalig als Ökoprodukt vermarktet werden kann. Bereits zwölf Monate nach Umstellungsbeginn dürfen landwirtschaftliche Erzeugnisse mit dem Hinweis "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau" gekennzeichnet werden.
Die erste und zweite Getreide- und Körnerleguminosenernte können als so genanntes "Umstellungsfutter" an andere Betriebe oder Futtermittelhersteller verkauft werden.
Mehr Informationen zu Umstellungszeitplänen
Mitgliedschaft in einem Anbauverband
Der Anschluss an einen Anbauverband ist nicht erforderlich, um Ökoprodukte zu erzeugen oder zu vermarkten. Die Mitgliedschaft in einem Anbauverband bietet jedoch Vorteile, wie zum Beispiel die Erschließung von Vermarktungswegen, der Informationsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen und die Interessensvertretung durch den Verband.
Öko-Verbände und -Standards im Vergleich
Kontaktdaten Öko-Anbauverbände
Umstellungsberatung
Mit der Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise ist ein hoher Beratungsbedarf verbunden. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) fördert landwirtschaftliche Unternehmen vor und während der Umstellungsphase. Beide Beratungsformen können jeweils einmalig mit 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 4.000 Euro gefördert werden.
Förderung der Umstellungsberatung