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Auswirkungen der Ukraine-Krise – Stützung der Landwirtschaft durch Liquiditätssicherungsdarlehen

Erbsen und Ackerbohnen haben viele positive Eigenschaften für die landwirtschaftliche Praxis: Sie erweitern die Fruchtfolgen, tragen zur Bodenverbesserung bei und sind klimaschonend, da sie Stickstoff selbst erzeugen. Anbautechnik, Verarbeitung sowie die Vermarktungsmöglichkeiten stellt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) am 13. Dezember 2022 von 16:30 bis 18:00 Uhr in einem kostenlosen Web-Seminar vor. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Münzstapel, ein Taschenrechner und ein Kalender im Hintergrund
Bild: Doucefleur/iStock/Getty Images Plus via Getty Images

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begrüßt die Bereitstellung von Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischerei und der Aquakultur.  

Ab dem 9. Mai können die landwirtschaftlichen Unternehmen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs zinsgünstige Liquiditätssicherungsdarlehen bei ihrer Hausbank beantragen, die von der Rentenbank refinanziert werden. Es ist darzulegen, dass der Liquiditätsbedarf durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine bzw. die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde.   

Die zusätzliche Liquidität kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und anderen notwendigen betrieblichen Ausgaben verwendet werden. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden. Investitionen hingegen sind nicht förderfähig.

Es werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren und vierteljährlichen Rückzahlungen und einem Tilgungsfreijahr angeboten. Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS).

Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die Liquiditätssicherungsdarlehen können Kleinbeihilfen auf Basis der „BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022“ enthalten. Diese Bundesregelung basiert auf dem befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.  Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Quelle: Pressemitteilung des BMEL vom 9. Mai 2022