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Was die Düngeverordnung für die landwirtschaftliche und gärtnerische Praxis bedeutet, ist Inhalt der BZL-Broschüre „Düngeverordnung 2020“. Die überarbeitete Düngeverordnung ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2021 wurden auch die neuen Regelungen für die „roten“ Gebiete (mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete) wirksam.