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Seit 2015 sind EU-Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auch an Formen der Landbewirtschaftung geknüpft, die Zwecken des Umwelt- und Klimaschutzes dienen. In der aktuell laufenden Förderperiode 2023 bis 2027 werden aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU) etwa sechs Milliarden Euro Agrarsubventionen an landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Unternehmen, Verbände und Behörden gezahlt. Doch wieviel davon kommt der Biodiversität zugute?
Wir werfen einen Blick zurück: Im Rahmen des Greenings wurden Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Die geforderten Flächenanteile von fünf Prozent übertrafen landwirtschaftliche Betriebe bereits 2016. Zwischenfruchtbau und der Anbau von Leguminosen sind in der Breite auf Praxisschlägen angekommen. Ökologische Vorrangflächen werden vor allem produktiv genutzt und mit pflanzenbaulich wertvollen Zwischenfrüchten aufgewertet.
Weil Blühstreifen und Blühflächen die Biodiversität in Agrarlandschaften schnell und nachhaltig anschieben, wurden sie für die fünf Prozent-Flächenhürde im Greening hoch angerechnet. Sie zeigen mit Abstand den größten Mehrwert für den Naturschutz, gefolgt von Brachen. Ein hoher Anteil dieser ökologischen Vorrangflächen wirkt sich positiv auf Vogelarten der Agrarlandschaften aus.
Blühstreifen und Blühflächen werden außerdem als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AuKM) genutzt. Für die Praxis ergeben sich Chancen, den Flächenanteil artenreicher Ökosysteme auf Agrarflächen zu erhöhen. Einige Landwirte haben schon 2015 den Schritt in das artenreiche Neuland gewagt und auf knapp 17.000 Hektar Blühflächen und -streifen angelegt.
Im Rahmen der neuen GAP wurde das Greening durch die Konditionalität und die GLÖZ-Standards abgelöst, die Landwirten Anreize bieten sollen, sich für den Erhalt der Prämie in Sachen Biodiversität zu engagieren. So gelten beispielsweise in den Bereichen Brachflächen, Fruchtwechsel, Winterbegrünung oder Grünlanderhalt höhere Auflagen. Ab 2023 wurden außerdem 23 Prozent der Direktzahlungen für die sogenannten Öko-Regelungen verwendet, die freiwillig erbracht werden können.
Blühflächen bleiben für die pflanzenbauliche Praxis zwar ein Kompromiss. Aber Einsatzoptionen für Blühmischungen sind variantenreich und bieten maßgeschneiderte Lösungen. Umweltauflagen, so etwa Abstandsauflagen beim Pflanzenschutz oder die Düngeverordnung, lassen sich mit Blühstreifen leichter erfüllen. Und als ökologisch wirksame Pufferzonen am Uferrand stärken sie gleichzeitig die Biodiversität. Bodenverdichtungen führen auf schlecht zu bewirtschaftenden Flächen, also an Ackerrändern, auf Bewässerungsstreifen, Rodegassen oder Vorgewenden, zu Ertragseinbußen. Blühende Bestände verbessern die Bodenstruktur, mindern den Arbeitszeitbedarf, steigern die Artenvielfalt und setzen bunte Signale für Biodiversität. Sie sind außerdem Teil der GAP-Ökoregelungen in der Ersten Säule.
Einjährige Blühstreifen setzen mit ihren bunten Blüten für eine Vegetationsperiode ein Zeichen für Artenvielfalt aufs Feld. Sie können über die Jahre und Flächen rotieren. Mischungen aus kurzlebigen Kulturpflanzen wie Phacelia, Sonnenblume oder Gelbsenf enthalten oft wenige Arten. Ihr Nahrungsspektrum für ortsangepasste Insekten bleibt deshalb eingeschränkt.
Artenreiche einjährige Mischungen punkten in Sachen Biodiversität. Besonders, wenn sie Samen heimischer Pflanzen enthalten – kurzlebige gebietseigene Ackerwildkräuter oder geringe Beimischungen gebietseigener mehrjähriger Wildpflanzen. Bleiben Bestände bis in das Frühjahr stehen, bieten sie Rückzugsraum und Nahrungsangebote für Tiere. Nicht selten werden die Gemische im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen oder anderen Förderprogrammen vorgegeben.
Noch mehr Biodiversität bringen mehrjährige Blühflächen in landwirtschaftlich genutzte Räume. Mehrjähriger Verzicht auf Bodenbearbeitung und Pflanzenschutz spart Folgekosten und bringt arbeitswirtschaftliche Vorteile. Ganz besonders fördern mehrjährige, artenreiche Gemenge gebietseigener Wildarten den Artenreichtum der Region. Trotz hoher Saatgutkosten sind sie eine gewinnbringende Investition, wenn sich die Bestände etablieren.
Für die Anlage von Blühflächen ist pflanzenbauliches Know-how gefragt. Gelingt es, dichte Bestände zu etablieren, ergeben sich pflanzenbauliche Vorteile. Dicht stehende Blühstreifen am Ackerrand wirken als Barrieren für Problemunkräuter wie Trespen und Storchschnabel. Denn sie sind wirkungsvolle Hürden für Samen, die von außen die Ackerfläche besiedeln.
Manche alte Kulturpflanzenart wie Buchweizen kann in Blühmischungen Probleme machen. Deshalb Vorsicht auch bei Kulturmalven, Mariendisteln oder Lichtnelke-Arten im Saatgut. Ein Umbruch oder Abschlegeln des Bestands wird zwar selten nötig. Doch Umsicht ist geboten, wenn einzelne Arten wie Melde oder Disteln die ausgesäte Blühmischung überwuchern.
Mit annähernd 2.685.692 Hektar liegt die Naturschutz-Gebietsfläche bei fast 6,5 Prozent der Fläche Deutschlands. Sonderprogramme der Länder, der Kreise und der kreisfreien Städte sichern im Rahmen des Vertragsnaturschutzes deren fachgerechte Nutzung. Auf freiwilliger Basis und vertraglich vereinbarte Nutzungsformen sind darauf ausgerichtet, die Lebensräume ortstypischer Arten zu erhalten und zu verbessern. Dies betrifft häufig die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Äckern und Grünland. Aber auch extensive Standorte wie Heiden und Auengrünland suchen nach landwirtschaftlichen Bewirtschaftern.
Auch die Umwandlung von Ackerflächen und Grünland sowie die Pflege aufgegebener Nutzflächen werden von Landwirten innerhalb des Vertragsnaturschutzes geleistet. Weitere Aufgabenfelder liegen zum Beispiel in der Pflege von Streuobstwiesen und Hecken und deren extensiver Unternutzung.
Die Laufzeit der vertraglichen Vereinbarungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Ausgleichszahlungen etwa durch Ernteverzicht richten sich nach dem zu erwartenden Ertragsverlust und dem Mehraufwand. Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenbestände sind von besonderem Interesse. Für Maßnahmen im Vertragsnaturschutz und Agarumweltmaßnahmen gilt das Doppfelförderungsverbot.
Insbesondere in Regionen, in denen die Ertragsfähigkeit von Ackerflächen in engen Grenzen liegt, spielt die Biodiversität für den Erhalt von Systemleistungen eine große Rolle. Gewinne aus dem Anbau von Markfrüchten sind hier aufgrund struktureller und landschaftlicher Gegebenheiten eingeschränkt. Der Vertragsnaturschutz zeigt Alternativen für ein betriebliches Standbein auf.