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Finanzielle Leistungen für mehr Biodiversität in der Landwirtschaft Finanzielle Leistungen für mehr Biodiversität in der Landwirtschaft

Maßnahmen zum Artenschutz mindern zwar die Flächenproduktivität. Sie lassen sich dennoch geldwert umsetzen.

Quelle: CEA+

Seit 2015 sind EU-Direktzahlungen an Formen der Landbewirtschaftung geknüpft, die Zwecken des Umwelt- und Klimaschutzes dienen. Denn mit der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden 30 Prozent der EU-Direktzahlungsmittel zweckgebunden. Noch werden Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz evaluiert. Auf dem Prüfstand steht vor allem ihr Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

Greening für mehr Biodiversität

Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5 Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Die geforderten Flächenanteile von 5 Prozent haben landwirtschaftliche Betriebe bereits 2016 weit übertroffen. Zwischenfruchtbau und der Anbau von Leguminosen sind in der Breite auf Praxisschlägen angekommen. Ökologische Vorrangflächen werden vor allem produktiv genutzt und mit pflanzenbaulich wertvollen Zwischenfrüchten aufgewertet.

Weil Blühstreifen und Blühflächen die Biodiversität in Agrarlandschaften schnell und nachhaltig anschieben, werden sie für die 5 Prozent-Flächenhürde im Greening hoch angerechnet. Sie zeigen mit Abstand den größten Mehrwert für den Naturschutz, gefolgt von Brachen. Ein hoher Anteil dieser ökologische Vorrangflächen wirkt sich positiv auf Vogelarten der Agrarlandschaften aus.

Blühstreifen und Blühflächen stehen außerdem als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AuKM) auf dem Plan. Für die Praxis ergeben sich Chancen, den Flächenanteil artenreicher Ökosysteme auf Agrarflächen zu erhöhen. Einige Landwirte haben schon 2015 den Schritt in das artenreiche Neuland gewagt und auf knapp 17.000 Hektar Blühflächen und -streifen angelegt.

Blühstreifen – variantenreich und praktikabel

Blühflächen bleiben für die pflanzenbauliche Praxis zwar ein Kompromiss. Aber Einsatzoptionen für Blühmischungen sind variantenreich und bieten maßgeschneiderte Lösungen. Umweltauflagen, so etwa Abstandsauflagen beim Pflanzenschutz oder der Düngeverordnung, lassen sich mit Blühstreifen leichter erfüllen. Und als ökologisch wirksame Pufferzonen am Uferrand stärken sie gleichzeitig die Biodiversität.  Bodenverdichtungen führen auf schlecht zu bewirtschaftenden Flächen, also an Ackerrändern, auf Bewässerungsstreifen, Rodegassen oder Vorgewenden, zu Ertragseinbußen. Blühende Bestände verbessern die Bodenstruktur, mindern den Arbeitszeitbedarf, steigern die Artenvielfalt und setzen bunte Signale für Biodiversität.

Einjährig bis mehrjährig zur Artenvielfalt

Einjährige Blühstreifen setzen mit ihren bunten Blüten für eine Vegetationsperiode ein Zeichen für Artenvielfalt aufs Feld. Sie können über die Jahre und Flächen rotieren. Mischungen aus kurzlebigen Kulturpflanzen wie Phacelia, Sonnenblume oder Gelbsenf enthalten oft wenige Arten. Ihr Nahrungsspektrum für ortsangepasste Insekten bleibt deshalb eingeschränkt.

Artenreiche einjährige Mischungen haben in Sachen Biodiversität klar die Nase vorne. Besonders, wenn sie Samen heimischer Pflanzen enthalten - kurzlebige gebietseigene Ackerwildkräuter oder geringe Beimischungen gebietseigener mehrjähriger Wildpflanzen. Bleiben Bestände bis in das Frühjahr stehen, bieten sie Rückzugsraum und Nahrungsangebote für Tiere. Nicht selten werden die Gemische im Rahmen des Greenings, von Agrarumweltmaßnahmen oder anderen Förderprogramme vorgegeben.

Noch mehr Biodiversität bringen mehrjährige Blühflächen in landwirtschaftlich genutzte Räume. Mehrjähriger Verzicht auf Bodenbearbeitung und Pflanzenschutz spart Folgekosten und bringt arbeitswirtschaftliche Vorteile. Mehrjährige, artenreiche Gemenge gebietseigener Wildarten fördern den Artenreichtum der Region ganz besonders. Trotz hoher Saatgutkosten, eine gewinnbringende Investition, wenn sich die Bestände etablieren.

Artenreich und unkrautfrei

Für die Anlage von Blühflächen ist pflanzenbauliches Know-how gefragt. Gelingt es, dichte Bestände zu etablieren, ergeben sich pflanzenbauliche Vorteile. Dicht stehende Blühstreifen am Ackerrand wirken als Barrieren für Problemunkräuter wie Trespen und Storchschnabel. Denn sie sind wirkungsvolle Hürden für Samen, die von außen die Ackerfläche besiedeln.

Manche alte Kulturpflanzenart, wie Buchweizen, kann in Blühmischungen Probleme machen. Deshalb Vorsicht auch bei Kulturmalven, Mariendisteln oder Lichtnelke-Arten in der Blühmischung. Ein Umbruch oder Abschlegeln des Bestands wird zwar selten nötig. Doch Umsicht ist geboten, wenn einzelne Arten wie Melde oder Disteln die ausgesäte Blühmischung überwuchern.

Agrarumweltmaßnahmen für Biodiversität

Blühflächen oder –streifen sind auch als freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AuKM) förderfähig. Und in vielen Ländern lassen sich ökologische Vorrangflächen des Greenings und AuKM kombinieren. Immer gilt das Verbot der Doppelförderung, sodass Maßnahmen verrechnet werden. Im dicht besiedelten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Anreize für mehr Biodiversität auf Ackerflächen besonders hoch. Die Fördersätze für Blühflächen liegen hier deutlich über dem Durchschnitt der Bundesländer.

Betriebszweig im Vertragsnaturschutz

Mit annähernd 1,4 Millionen Hektar liegt die Naturschutz-Gebietsfläche bei fast 4 Prozent der Fläche Deutschlands. Sonderprogramme der Länder, der Kreise und der kreisfreien Städte sichern im Rahmen des Vertragsnaturschutzes deren fachgerechte Nutzung. Auf freiwilliger Basis, vertraglich vereinbarte Nutzungsformen sind ausgerichtet, die Lebensräume ortstypischer Arten zu erhalten und zu verbessern. Dies betrifft häufig die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Äckern und Grünland. Aber auch extensive Standorte wie Heiden und Auengrünland suchen nach landwirtschaftlichen Bewirtschaftern.

Auch die Umwandlung von Ackerflächen und Grünland sowie die Pflege aufgegebener Nutzflächen werden von Landwirten innerhalb des Vertragsnaturschutzes geleistet. Weitere Aufgabenfelder liegen zum Beispiel in der Pflege von Streuobstwiesen und Hecken und deren extensiver Unternutzung.

Die Laufzeit der vertraglichen Vereinbarungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Ausgleichszahlungen etwa durch Ernteverzicht richten sich nach dem zu erwartenden Ertragsverlust und dem Mehraufwand. Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenbestände sind von besonderem Interesse. Für Maßnahmen im Vertragsnaturschutz und Agarumweltmaßnahmen gilt das Doppfelförderungsverbot.

Insbesondere in Regionen, in denen die Ertragsfähigkeit von Ackerflächen in engen Grenzen liegt, spielt die Biodiversität für den Erhalt von Systemleistungen eine große Rolle. Gewinne aus dem Anbau von Markfrüchten sind hier aufgrund struktureller und landschaftlicher Gegebenheiten eingeschränkt. Der Vertragsnaturschutz zeigt Alternativen für ein betriebliches Standbein auf.

IPBES-Bericht: Extremer Artenverlust hat gravierende Folgen

Der aktuelle Bericht des Weltbiodiversitätsrats IPBES zeichnet ein beunruhigendes Bild über die weltweite Artenvielfalt. Laut der UN-Organisation ist fast jede achte Art vom Aussterben bedroht.

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Biodiversität in der Landwirtschaft

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