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Für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat ist eine Düngebedarfsermittlung (DBE) nach Düngeverordnung (DüV) vorgeschrieben (siehe Infokasten). Grundlage für die DBE nach DüV sind die sogenannten Stickstoffbedarfswerte. Sie geben an, wie viel Stickstoff die Pflanzen benötigen, um gute Erträge zu bilden und sind für die meisten Gemüsekulturen in Anlage 4, Tabelle 4 der DüV aufgeführt. In diesen Werten ist bereits die Menge an Stickstoff berücksichtigt, die aus dem Boden durch Mineralisierung voraussichtlich nachgeliefert wird.
Die DBE muss für jeden Schlag vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (mind. 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr) erfolgen. Zwei oder mehr Schläge können bei vergleichbaren Standortverhältnissen und einheitlicher Bewirtschaftung zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden. Betriebe mit weniger als zwei Hektar Gemüse sind von den Aufzeichnungspflichten befreit.
Bei den Stickstoffbedarfswerten sind verschiedene Zu- oder Abschläge vorzunehmen.
Abschläge für
Zuschläge für
Zu- oder Abschläge werden außerdem vorgenommen, wenn der Ertrag im eigenen Betrieb um mindestens 20 Prozent über oder unter dem aus Tabelle 4 (DüV) angegebenen Durchschnittswert liegt: Für die Kulturen Einlegegurke, Knollensellerie, Kopfkohl, Porree, Rettich und Rosenkohl werden in diesem Fall 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar aufgeschlagen beziehungsweise abgezogen, für alle anderen Kulturen 20 (siehe Tabelle 5 Anlage 4, DüV).
Eine Beispielkalkulation der DBE nach DüV könnte wie folgt aussehen:
Mehr als die in der Beispielkalkulation ermittelte Menge von 175 Kilogramm Stickstoff pro Hektar darf nicht ausgebracht werden. Nur in Ausnahmefällen, die dokumentiert werden müssen, dürfen maximal zehn Prozent des ursprünglich ermittelten Düngebedarfs mehr gedüngt werden. Diese Ausnahmefälle werden durch die nach Landesrecht zuständige Stelle definiert (für Anlaufstellen der Bundesländer siehe Seiten 124-135 der BZL-Broschüre „Stickstoffdüngung im Freilandgemüsebau“).
Im Freilandgemüsebau gibt es einige Besonderheiten, die es im Zusammenhang mit der DBE zu beachten gilt.
Wird eine Gemüsekultur satzweise angebaut, muss die Düngebedarfsermittlung zu Beginn des Anbaus und jeweils nach spätestens sechs Wochen erneut erstellt werden. Mindestens drei Düngebedarfsermittlungen sind vorgeschrieben, wenn sich der satzweise Anbau über mehr als 17 Wochen erstreckt. Sind die ersten Sätze abgeerntet und wird eine zweite Gemüsekultur auf diesen frei gewordenen Flächen angebaut, ist erneut eine Düngebedarfsermittlung einschließlich Nmin-Bodenprobe erforderlich. Ein Beispiel finden Sie im folgenden Infokasten.
Ab KW 10 wird jede Woche ein Satz Salat gepflanzt, bis der Schlag voll ist. Nach sechs Wochen (KW 16) ist eine neue DBE zu erstellen. Mit der Zweitbelegung (ab KW 20) beginnt das Verfahren von vorne. Dabei sind nun eine Nmin-Bodenprobe und die Anrechnung der Ernterückstände der Vorkultur verpflichtend.
Erstbelegung Schlag 1 | ||||||||
DBE 1 mit Referenzwert | DBE 2 mit Referenzwert | |||||||
Satz 1 | Satz 2 | Satz 3 | Satz 4 | Satz 5 | Satz 6 | Satz 7 | Satz 8 | Satz 9 |
KW 10 | KW 11 | KW 12 | KW 13 | KW 14 | KW 15 | KW 16 | KW 17 | KW 18 |
Zweitbelegung Schlag 1 | ||||||||
DBE 1 mit Bodenprobe | DBE 2 mit Bodenprobe | |||||||
Satz 1 | Satz 2 | Satz 3 | Satz 4 | Satz 5 | Satz 6 | Satz 7 | Satz 8 | Satz 9 |
KW 20 | KW 21 | KW 22 | KW 23 | KW 24 | KW 25 | KW 26 | KW 27 | KW 28 |
PRAXIS-TIPP! Es hat sich bewährt, gleich nach der ersten DBE einen Kalendervermerk für die nächste DBE sechs Wochen später zu machen – beziehungsweise fünf Wochen später, falls eine Bodenprobe gezogen werden soll.
Für einige Kulturen sind nach DüV DBEs zu verschiedenen Düngezeitpunkten vorgesehen. Dazu zählen mehrschnittige Kräuter und Dauerkulturen wie zum Beispiel Rhabarber.
ACHTUNG! Nicht alle Betriebe planen zu allen genannten Zeitpunkten auch eine Düngung ein. Manche Betriebe düngen den Rhabarber beispielsweise nur nach der Ernte oder verzichten aufgrund der hohen Stickstoffnachlieferung ihrer Böden auf die Düngung des zweiten Kräuterschnitts.
Grundsätzlich gilt: Wenn nicht gedüngt wird, ist auch keine DBE vorgeschrieben. In nitratbelasteten Gebieten empfiehlt es sich jedoch, den Düngebedarf trotzdem zu allen vorgesehenen Zeitpunkten zu berechnen. Denn die DBE dient als Rechengrundlage, wenn der Düngebedarf gesamtbetrieblich um 20 Prozent unterschritten werden muss.
Für die DBEs dieser Kulturen können zudem Richtwerte verwendet werden, da es sich nicht um eine klassische Gemüse-nach-Gemüse-Fruchtfolge handelt, bei der Erntereste eingearbeitet werden.
PRAXIS-TIPP! Bei mehrschnittigen Kräutern im Satzanbau (Petersilie/Schnittlauch) kann man leicht die Übersicht verlieren, wenn unterschiedliche Sätze unterschiedlich oft geschnitten wurden. Hier kann es helfen, sich ein Schema dazu aufzuzeichnen. Ein Beispiel dazu findet sich in der Broschüre „Stickstoffdüngung im Freilandgemüsebau“ auf Seite 26.
Seit 2021 ist es in einigen Bundesländern auch für Gemüsebaubetriebe vorgeschrieben, bis spätestens zum 31. März eine Vorplanung des Düngebedarfs aller nitratbelasteten Flächen –sogenannte rote Gebiete – für das gesamte Jahr zu erstellen und aufzusummieren. Dieser aufsummierte Düngebedarf muss dann um 20 Prozent reduziert werden. Mehr als die verbleibenden 80 Prozent dürfen nicht ausgebracht werden.
Dies gilt jedoch nicht für jede Fläche einzeln, sondern für die Gesamtheit der nitratbelasteten Flächen. Das heißt, es ist zum Beispiel möglich, auf einigen Flächen den vollen Bedarf zu düngen, und auf anderen Flächen entsprechend mehr einzusparen, sodass im Durchschnitt eine Einsparung von 20 Prozent erreicht wird. Zwei Punkte sind dabei jedoch zu beachten:
Die landwirtschaftlichen Ämter, Landwirtschaftskammern, Zentren oder Landesanstalten der Bundesländer stellen Berechnungshilfen oder Programme zur Verfügung, die die Düngebedarfsermittlung erleichtern. Die für die Berechnung notwendigen Daten und Algorithmen sind in den Programmen hinterlegt, sodass Düngepläne zügig erstellt werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 124 bis 135 der Broschüre „Stickstoffdüngung im Freilandgemüsebau“ .
Eine effiziente Düngebedarfsermittlung im Betrieb wird wesentlich erleichtert, wenn die Anbauplanung für jeden Schlag und Teilschlag zu Beginn des Jahres vorliegt. Am besten eignen sich dafür die Monate Dezember und Januar. Sind während der Saison dann durch Ausfall von Jungpflanzen, Vermarktungspartnern, Aufträgen oder aus anderen Gründen vereinzelt Änderungen erforderlich, lässt sich dies schnell anpassen und aktualisieren.
Ist der Anbauplan erstellt, so kann in Betrieben mit Schlägen unter 0,5 Hektar über die Zusammenlegung von Schlägen zu Einheiten von bis zu 2 Hektar nachgedacht werden. Unter Umständen kann es jedoch weniger aufwendig sein, wenn auch für kleine Schläge Proben genommen und DBEs berechnet werden.
Für die später bei der DBE anzugebenden Nmin-Werte ist festzulegen, für welche Kulturen Referenzwerte genutzt werden und wann voraussichtlich Bodenanalysen auf Nmin einzuplanen sind.
Um zwischen den zahlreich anfallenden Arbeiten während der Saison nicht aus dem Auge zu verlieren, wann Bodenproben gezogen und DBEs angefertigt oder aktualisiert werden müssen, sind Erinnerungshilfen sehr wichtig. Gut geeignet sind hier Kalender auf PC oder Handys mit Erinnerungsfunktion. Auch manche Schlagkarteien bieten Erinnerungsfunktionen.
Ausführlichere Informationen zur DBE im Freilandgemüsebau finden Sie in der kostenlosen BZL-Broschüre „Stickstoffdüngung im Freilandgemüsebau“
Letzte Aktualisierung 11.07.2022