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Ohne Konditionalität geht nichts GAP 2024

Dreh- und Angelpunkt der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind die Regelungen zur Konditionalität. Sie bestehen aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung und den neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen.

Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen der Ersten Säule und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Ausgleichszulage der Zweiten Säule ist es, die Bedingungen der sogenannten Konditionalität einzuhalten. Wer das nicht schafft, muss je nach Art, Dauer und Schwere des Verstoßes mit Verwaltungssanktionen rechnen.

Wie die bisherigen Cross-Compliance-Bestimmungen besteht die Konditionalität aus zwei Blöcken:

  • den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und
  • den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen, abgekürzt GLÖZ.

Doch was verbirgt sich im Einzelnen dahinter?

Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)

Sie beinhalten die Anforderungen des bestehenden Fachrechts, z. B. die Regelungen zum Wasserschutz, zur biologischen Vielfalt, die Anforderungen des Lebensmittelrechts usw. Nicht mehr unter die Konditionalitäten fallen die Regelungen zur Registrierung und Kennzeichnung von Tieren (außer bei den gekoppelten Tierprämien).

Neu hinzu kommt die „soziale Konditionalität“, wonach im Rahmen der EU-Agrarförderung spätestens 2025 auch bestehende Regelungen zum Arbeitsrecht, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz berücksichtigt werden sollen.

Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ)

Die Standards bestehen aus neun Teilen, die je nach Standort des Betriebes mehr oder weniger relevant sind. Sie gelten ab Januar 2024 ohne die Ausnahme- und Abweichungsmöglichkeiten in Bezug auf GLÖZ 7 und 8 des Jahres 2023.


Anmerkung: Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist im Wesentlichen abgeschlossen. Rechtsstand dieses Betrags ist der 1. Dezember 2023.

Letzte Aktualisierung 18.04.2024

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