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Die Teilnahme an den Maßnahmen ist freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, hat einen Rechtsanspruch auf die Zahlungen. Die Ökoregelungen (ÖR) sind kombinierbar und können von konventionell und von ökologisch wirtschaftenden Betrieben beantragt werden. Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wird das geplante Budget für die ÖR nicht ausgeschöpft, erhöht sich die Auszahlung in den Jahren 2023 und 2024 um bis zu 30 Prozent, ab 2025 um bis zu 10 Prozent.
Aufgrund der Situation im Antragsjahr 2023 kommt es zu einer um 30 Prozent erhöhten Auszahlung für alle beantragten ÖR. Bei einigen ÖR gibt es im Detail landesspezifische Regelungen.
Mehr Informationen zum Thema Biodiversitätsflächen finden Sie in unserer Broschüre „Blüh- und Randstreifen in der Agrarlandschaft – Bedeutung, Anlage, Pflege“.
Anmerkung: Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist im Wesentlichen abgeschlossen. Rechtsstand dieses Betrags ist der 1. Dezember 2023.
Letzte Aktualisierung 10.04.2024