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Hitze und Dürre und wochenlang kein Regen, so lässt sich der Sommer 2018 in den meisten Regionen Deutschlands beschreiben. Weder die Menge des Niederschlags noch seine Verteilung und zeitliche Abfolge entsprachen dem Wasserbedarf unserer (Kultur-)Pflanzen. Sie gerieten in Trockenstress und reagierten mit Ertrags- und Qualitätseinbußen.
In den nächsten Jahren könnte sich solch ein Szenario durchaus wiederholen, sagen Klimaforscherinnen und Klimaforscher. Sie prognostizieren einen weiteren Anstieg der Temperaturen und eine ungünstige Verteilung der Niederschläge. Das wird Landwirtinnen und Landwirte vor weitere Herausforderungen stellen. Doch wie reagieren? Diskutiert wird neben dem Anbau trockenstressresistenterer Sorten auch die zusätzliche Bewässerung/Beregnung der Feldkulturen. Sie könnte in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.
Aufgabe der Beregnung ist es, den Wasservorrat des Bodens so zu ergänzen, dass Pflanzen auch Trockenzeiten gut überstehen können. Wie hoch die Beregnungsbedürftigkeit der Kulturen ist, hängt dabei von den natürlichen Gegebenheiten des jeweiligen Standorts ab. Einfluss haben sowohl das Klima als auch der Boden und die Pflanzenart.
Wenn es um das Klima geht, spielt vor allen Dingen die Verteilung der Niederschläge eine Rolle. Sie ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Im Osten Deutschlands und in Niedersachsen muss mehr als die Hälfte der Flächen mit 450 bis 600 mm Jahresniederschlag auskommen, nach Westen werden im Jahresdurchschnitt meist mehr als 600, häufig über 700¹ mm Jahresniederschlag registriert³.
Die Broschüre zeigt die Bedeutung des Einflusses von Wetter und Klima auf die Kulturpflanzen und gibt entsprechende Empfehlungen für die Arbeit auf dem Feld. Der Download dieser Veröffentlichung steht kostenlos zur Verfügung.
Auch die unterschiedlichen Wasserspeichereigenschaften der Böden fallen ins Gewicht, wenn es um den Bewässerungsbedarf von Kulturpflanzen geht, denn je nach Bodenart und -zusammensetzung ist das Bodenwasser für die Pflanzen unterschiedlich verfügbar.
Die Pflanzenverfügbarkeit hängt grundlegend von Umfang und Größe der Bodenporen ab. Besonders die Mittelporen (Durchmesser zwischen 0,002 und 0,01 mm) und die engeren Grobporen (0,01 – 0,05 mm) sind für die Wasserversorgung der Pflanzen wichtig. In ihnen wird das Wasser gegen die Schwerkraft festgehalten, kann aber von den Pflanzenwurzeln aufgenommen werden. Drei Kennzahlen beschreiben die Pflanzenverfügbarkeit des Wassers:
Tonböden beispielsweise können zwar sehr viel Wasser speichern, verfügen jedoch über einen erheblichen Anteil Totwasser. Sandböden können dagegen nur wenig Wasser speichern; ihre Feldkapazität und ihre nutzbare Feldkapazität sind niedrig. Lehmböden und insbesondere schluffreiche Lössböden besitzen das größte Speichervermögen für pflanzenverfügbares Wasser.
Sand | sandiger Lehm | lehmiger Sand | Lehm | |
---|---|---|---|---|
Bodenwertzahl | 20 - 30 | 35 - 50 | 55 - 70 | 75 - 85 |
nutzbare Feldkapazität, mm Wasser für 60 cm Bodentiefe | 32 - 54 | 66 - 104 | 90 - 180 | 160 - 300 |
Auch der potenzielle Wurzelraum ist wichtig für die Menge an verfügbarem Wasser, z.B. ist er bei einer Rendzina mit 30 cm durchwurzelbarem Ah-Horizont auf diesen Bereich beschränkt, im Gegensatz zu tiefgründigen Böden.
Unsere Kulturpflanzen verfügen je nach Art über eine sehr unterschiedliche Fähigkeit zur Nutzung des Bodenwassers. Die Kartoffel beispielsweise bildet ihren Hauptwurzelbereich nur bis in 40 cm Tiefe aus. Dementsprechend kann sie den Bodenwasservorrat auch nur bis in diese Tiefe ausschöpfen. Mais oder Zuckerrüben dagegen erschließen den Boden bis in größere Tiefen und haben daher ein größeres Bodenvolumen für die Deckung ihres Wasserbedarfs zur Verfügung.³
Trotz dieser Unterschiede wird bei den meisten landwirtschaftlichen Kulturen mit der Beregnung begonnen, wenn dem Boden die Hälfte seines speicherbaren Wassers entzogen wurde, also bei einer nutzbaren Feldkapazität von 50 Prozent. Vor allem Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais, Getreide oder Freilandgemüse sollten dann bewässert werden. Nur so lassen sich Ertrags- und Qualitätseinbußen vermeiden.
Kultur | Bodenwertzahl | |||
---|---|---|---|---|
20 - 30 | 35 - 50 | 55 - 70 | ||
Kartoffeln | 80 -100 | 70 -80 | 55 - 60 | |
Zuckerrüben | 110 | 90 | 65 | |
Mais | 130 | 90 | 70 | |
Braugerste | 60 | 40 | 25 | |
Feldgras | 160 | 130 | 100 |
Quelle: Leitfaden zur Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg)
Dem Bedarf an Wasser zur Bewässerung steht jedoch nur ein begrenztes Angebot gegenüber. Deshalb ist die Höhe der Wasserentnahme gesetzlich geregelt: Wer Wasser zu Bewässerungszwecken aus dem Grund- oder Oberflächenquellwasser entnehmen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz¹. Die Genehmigung dazu erteilt – je nach Zuständigkeit – die obere oder untere Wasserbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Weil Wasser ein so kostbarer Rohstoff ist, sollte dem Boden nicht mehr davon zugeführt werden als die Pflanzen nutzen können. Für eine effiziente und nachhaltige Bewässerung gelten folgende Grundsätze der guten fachlichen Praxis²:
Soweit eine Bewässerung technisch und standortgerecht möglich ist, muss in jedem Fall geprüft werden, ob die hierfür erforderlichen Investitionen auch betriebswirtschaftlich sinnvoll sind. Hier gelten die klassischen Kriterien von Rentabilität, Stabilität und Liquidität. Es geht also nicht allein um die Frage, ob sich die Anlage lohnt, sondern auch ob die finanziellen Voraussetzungen für deren Realisierung im jeweiligen Betrieb gegeben sind.
Ein zusätzlicher Aspekt einer solchen Maßnahme kann vor dem Hintergrund zunehmend häufigerer Extremwetterlagen sein, Ertragsrisiken zu mindern. Dies ist jedoch zumindest teilweise auch durch entsprechende Ertragsschaden- oder Mehrgefahrenversicherungen zu erreichen. Bei hoher Präferenz zur Risikominderung können daher entweder entsprechende Versicherungen abgeschlossen oder statt einer Versicherung die eingesparten Beiträge zugunsten der Bewässerung in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen einbezogen werden.
(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
(2) Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (2008): Bewässerung im Ackerbau und in gärtnerischen Freilandkulturen.
(3) Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (2005): Leitfaden zur Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen.