Rechtliche Rahmenbedingungen zur Weidetierhaltung
Rechtlich gesehen ist die Landwirtschaft – und damit auch die Weidetierhaltung – ein Querschnittsgebiet. Das bedeutet, dass das Agrarrecht viele Rechtsbereiche Deutschlands und der Europäischen Union berührt. Sowohl Landwirtinnen und Landwirte als auch Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter wissen um ihre Verpflichtung, die verschiedenen Richtlinien, Gesetze, Verordnungen in ihrer täglichen Arbeit zu beachten.
Im Folgenden ist eine Auswahl an bundesweiten rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Weidetierhaltung von Bedeutung sind, zusammengestellt. Die Auswahl an Gesetzestexten ist nicht allumfassend und abschließend, sie gibt lediglich einen Eindruck der Fülle an unterschiedlichen Anforderungen an Weidetierhaltende. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach umgangssprachlichem Namen sortiert und bildet keine Wertigkeit der Rechtstexte ab.
- Tierschutzgesetz (TierSchG) (pdf)
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV; Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung) (pdf)
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) (pdf)
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV; Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr) (pdf)
- Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten (TKrMeldpflV) (pdf)
- Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV; Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren) (pdf)
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG; Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen)
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Besonderheit Artenschutz
Der Schutz des Wolfes ist in verschiedenen internationalen Rechtsvorschriften festgeschrieben, zum Beispiel im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und im Anhang II der Berner Konvention.
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen). der Europäischen Union setzt den rechtlichen Rahmen für den Schutzstatus des Wolfes und anderer gefährdeter Arten in den EU-Mitgliedsstaaten. Der Wolf ist in der FFH-Richtlinie in den Anhängen II und IV gelistet. Folglich sind die EU-Mitgliedsstaaten angehalten:
- Schutzgebiete auszuweisen,
- den sogenannten günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen und zu erhalten,
- der EU-Kommission regelmäßig über die Erhaltungs- und Monitoringmaßnahmen zu berichten,
- ein strenges Schutzsystem für den Wolf einzuführen.
Die gesetzliche Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland spiegelt sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG; Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) wieder. Der Wolf ist eine besonders streng geschützte Art, und es steht unter Strafe, einen Wolf zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ausnahmen zur Entnahme sind nur im Einzelfall möglich.
Die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgt durch die Bundesländer. Dies beinhaltet ebenso die Förderung von Präventionsmaßnahmen sowie den Ausgleich bei Schäden durch den Wolf. Darüber hinaus können die Bundesländer eigene Förderrichtlinien und Verordnungen erlassen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG; Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) (pdf)
Letzte Aktualisierung: 03.06.2022