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Weidetierhaltung in Bayern – Herdenschutz, Förderung, Schadensausgleich

Brauchen Sie eine Herdenschutzberatung? Wollen Sie Herdenschutzmaßnahmen fördern lassen? Besteht bei Ihnen Verdacht auf einen Wolfsübergriff?


Verdacht auf Wolfsübergriff? Bitte sofort melden!

Umrisskarte Bayern
Quelle: rbiedermann iStock /Getty Images Plus

Landesamt für Umwelt (LfU):

09 28 1 / 18 00-46 40 (täglich, auch am Wochenende: 10:00–16:00 Uhr; außerhalb der angegebenen Zeiten: die örtliche Polizeidienststelle)

fachstelle-gb(at)lfu.bayern(dot)de

oder

das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

oder

das zuständige Landratsamt

 

 

 

Warum ist die Meldung wichtig?

  • Grundvoraussetzung für Schadensausgleich
  • Warnung anderer Betriebe
  • Überblick über wolfsverursachte Nutztierschäden
  • Anordnung und Planung von Entnahmen
  • Ergänzung des Bestandsmonitorings
  • Anpassung von Ausgleichs- und Fördermaßnahmen
Letzte Änderung dieser Seite am 21.03.2025