Weidetierhaltung in Thüringen – Herdenschutz, Förderung, Schadensausgleich
Brauchen Sie eine Herdenschutzberatung? Wollen Sie Herdenschutzmaßnahmen fördern lassen? Besteht bei Ihnen Verdacht auf einen Wolfsübergriff?
Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.
Herdenschutzberatung in Thüringen auf einen Blick:
Herdenschutzberatung für:
Herdenschutzberatung zu:
Herdenschutzberatung durch:
Herdenschutzberatung als Fördervoraussetzung?
Haupterwerb Nebenerwerb Hobbyhaltung
Herdenschutzmaß-nahmen allgemein sowie zu individuell passenden Fördermöglichkeiten
hauptamtliche Mitarbeitende des Kompetenzzentrums für Wolf, Biber und Luchs
nein
Herdenschutz verursacht zum einen Investitionskosten, etwa für wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde. Zum anderen entstehen Kosten für den Unterhalt der Herdenschutzmaßnahmen: zum Beispiel durch das Freihalten der Zäune von Bewuchs oder durch das Futter für Herdenschutzhunde.
In Thüringen können Sie als Weidetierhaltende eine Förderung beantragen für:
Jeden Übergriff auf Weidetiere sollten Sie, wenn möglich, sofort den zuständigen Stellen melden. Dann wird untersucht, ob ein Wolf der Verursacher ist. Wenn diese und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein finanzieller Ausgleich möglich.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Ein Rechtsanspruch auf Schadensausgleich besteht nicht.
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