Geschieht ein Übergriff auf Weidetiere, ist die Meldung an die zuständigen Stellen ein wichtiger erster Schritt um den Schadensverursacher festzustellen und den Verdachtsfall durch Dritte untersuchen zu lassen. Außerdem ist die zeitnahe Schadensmeldung und eine anschließende Schadensbegutachtung in der Regel eine Voraussetzung für eine Schadensausgleichszahlung. Die Schadensbegutachtung gleicht einer Tatortuntersuchung und alle Indizien, die über das Rissgeschehen Aufschluss geben können werden untersucht.
Die Schadensmeldung unterstützt auch das Wolfs-Monitoringsystem und ergänzt die Datengrundlage zur reellen Einschätzung des Wolfsbestands in Deutschland.
Ihr direkter Link zu weiteren Informationen zu Schadensausgleichszahlungen in Schleswig-Holstein:
Landesportal Schleswig-Holstein