Weidetierhaltung in Brandenburg – Herdenschutz, Förderung, Schadensausgleich
Brauchen Sie eine Herdenschutzberatung? Wollen Sie Herdenschutzmaßnahmen fördern lassen? Besteht bei Ihnen Verdacht auf einen Wolfsübergriff?
Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.
In Brandenburg gilt: Nur nach einer Herdenschutzberatung kann Ihr Förderantrag für präventiven Herdenschutz bewilligt werden.
Herdenschutzberatung in Brandenburg auf einen Blick:
Herdenschutzberatung für:
Herdenschutzberatung zu:
Herdenschutzberatung durch:
Herdenschutzberatung als Fördervoraussetzung?
Haupterwerb Nebenerwerb Hobbyhaltung
allgemeinen Herdenschutzmaß-nahmen und individuellen Fördermöglichkeiten
hauptamtliche Mitarbeitende des LfU
ja
Herdenschutz verursacht zum einen Investitionskosten, etwa für wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde. Zum anderen entstehen Kosten für den Unterhalt der Herdenschutzmaßnahmen: zum Beispiel durch das Freihalten der Zäune von Bewuchs oder durch das Futter für Herdenschutzhunde.
In Brandenburg können Sie als Weidetierhaltende eine Förderung beantragen für:
Jeden Übergriff auf Weidetiere sollten Sie, wenn möglich, sofort den zuständigen Stellen melden. Dann wird untersucht, ob ein Wolf der Verursacher ist. Wenn diese und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein finanzieller Ausgleich möglich.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Ein Rechtsanspruch auf Schadensausgleich besteht nicht.
Zuständige Stelle für Ausgleichszahlungen in Brandenburg:
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