Weidetierhaltung in Baden-Württemberg – Herdenschutz, Förderung, Schadensausgleich
Brauchen Sie eine Herdenschutzberatung? Wollen Sie Herdenschutzmaßnahmen fördern lassen? Besteht bei Ihnen Verdacht auf einen Wolfsübergriff?
Eine Herdenschutzberatung hilft Ihnen als Weidetierhaltenden, Ihre Tiere bestmöglich vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.
In Baden-Württemberg gilt: Nur nach einer Herdenschutzberatung kann Ihr Förderantrag für Herdenschutzhunde, für Behirtung und für den Einsatz von Lamas bei Rindern bewilligt werden.
vom Land Baden-Württemberg eingesetzte und beauftragte weidetierhaltende Herdenschutzberatende
nein, mit Ausnahme von Herdenschutzhunden, Behirtung und des Einsatzes von Lamas bei Rindern
Herdenschutz verursacht zum einen Investitionskosten, etwa für wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde. Zum anderen entstehen Kosten für den Unterhalt der Herdenschutzmaßnahmen: zum Beispiel durch das Freihalten der Zäune von Bewuchs oder durch das Futter für Herdenschutzhunde.
In Baden-Württemberg können Sie als Weidetierhaltende eine Förderung beantragen für:
investive Kosten
laufende Kosten
Laufende Kosten werden als wolfsbedingter Mehraufwand über einen Erschwernisausgleich im Rahmen von Beweidungsverträgen im Vertragsnaturschutz Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ausgezahlt.
Jeden Übergriff auf Weidetiere sollten Sie, wenn möglich, sofort den zuständigen Stellen melden. Dann wird untersucht, ob ein Wolf der Verursacher ist. Wenn diese und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein finanzieller Ausgleich möglich.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Ein Rechtsanspruch auf Schadensausgleich besteht nicht.
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