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Finanzieller Schadensausgleich im Falle eines Wolfsübergriffs Schadensausgleich

Werden Weidetiere von Wölfen gerissen, kann der finanzielle Schaden ausgeglichen werden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die wichtigsten Infos haben wir für Sie zum Download zusammengetragen.

Wolfsübergriffe auf Weidetierherden richten viel Schaden an. Wölfe können Weidetiere verletzen oder töten, sie können sie zum Ausbrechen veranlassen und ganze Herden versprengen. Dadurch entstehen Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern neben finanziellen Schäden und einem erhöhten Arbeitsaufwand auch emotionale Belastungen, die sich nicht kompensieren lassen.

Die finanziellen Schäden können – nach Antragstellung und zumeist zu 100 Prozent – durch die Bundesländer erstattet werden. Ein finanzieller Schadensausgleich ist jedoch in allen Bundesländern eine sogenannte Billigkeitsleistung. Weidetierhaltende haben also keinen Rechtsanspruch darauf einen finanziellen Schadensausgleich zu bekommen.

Welche Voraussetzungen sind an die Gewährung eines finanziellen Schadensausgleichs geknüpft?

Die Voraussetzungen betreffen:

  • die rechtzeitige Meldung des Rissereignisses,
  • die amtliche Rissprotokollierung,
  • die amtliche Feststellung der Verursacherschaft des Schadens,
  • die Einhaltung der allgemeinen Melde- und Kennzeichnungspflichten,
  • die ordnungsgemäße Tierhaltung,
  • die Zäunung der Weidetiere.

So wird bei Schafen und Ziegen, aufgrund ihres hohen Risikos von einem Wolfsübergriff, oft ein schützender, wolfsabweisender Zaun vorausgesetzt um im Schadensfall einen finanziellen Ausgleich beantragen zu können.

Die genannten Voraussetzungen sind im Detail in den Bundesländern verschieden. Gründe dafür sind die regionalen Unterschiede und die sehr unterschiedliche Ausbreitung des Wolfs über das Gebiet Deutschlands.

Begrifflichkeit Grundschutz/Mindestschutz

Zusammengefasst werden die Voraussetzungen für einen finanziellen Schadensausgleich meist unter den Begriffen Grundschutz beziehungsweise Mindestschutz. In einigen Bundesländern werden auch weitere Begrifflichkeiten im gängigen Sprachgebrauch genutzt. Dabei beschreiben alle Begrifflichkeiten eine Schutzstufe, die für einen finanziellen Schadensausgleich mindestens erfüllt sein muss.

Dieser Grund- oder Mindestschutz stellt einen Kompromiss dar. Zäune, die die Anforderungen des Grundschutzes für einen finanziellen Schadensausgleich erfüllen, bieten nicht unbedingt den besten Schutz vor Übergriffen. Es gibt Bundesländer, die bei der Anschaffung von Zäunen nur solche Zäune fördern, die über den im Bundesland geltenden Anforderungen für einen finanziellen Schadensausgleich liegen.   

Welche Herdenschutzmaßnahmen zum eigenen Betrieb am besten passen, welche umsetzbar sind und ob sie die Voraussetzungen für einen finanziellen Schadensausgleich erfüllen, lässt sich bei einer Herdenschutzberatung Ihres Bundeslands abklären.

Übersichtstabelle mit bundeslandspezifischen Infos zu wolfsabweisenden Zäunen für finanziellen Schadensausgleich

Die wichtigsten bundeslandspezifischen Informationen, die die Anforderungen an wolfsabweisende Zäune als Voraussetzung für einen finanziellen Schadensausgleich betreffen, sind hier für Sie zusammengestellt und zum Download bereit.

Die Angaben stellen den Informationsstand zum November 2023 dar und werden regelmäßig aktualisiert.

Die Übersichtstabelle ist gegliedert in:

  • Allgemeine Übersicht zu Weidetierarten in den Bundesländern
  • Voraussetzungen für Elektro-Zäune bei Schafen und Ziegen
  • Voraussetzungen für Stabil-Zäune bei Schafen und Ziegen
  • Voraussetzungen für Stabil-Zäune bei Gehegewild
  • Übersicht Fußnoten
  • Begriffserläuterungen als Glossar

Dokument zum runterladen: BZWW-Übersichtstabelle zum Grundschutz, Stand November 2023 (PDF, 267KB)

Dokumentenbeschreibung: Die Voraussetzungen der Bundesländer zu wolfsabweisenden Zäunen für einen finanziellen Schadensausgleich bei Wolfsübergriffen ist hier zusammengetragen.


Letzte Aktualisierung: 04.12.2023


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