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In Zusammenhang mit der Landwirtschaft darf ein weiterer Sektor nicht außer Acht gelassen werden. Unter der Bezeichnung Landnutzung, Landnutzungsänderung und Wald oder abgekürzt LULUCF (von englisch Land Use, Land Use Change, Forestry) werden in diesem Sektor negative wie positive Emissionen zusammengefasst, die durch Veränderung des Kohlenstoffvorrates in der Forstwirtschaft und bei der Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Böden entstehen.
Wesentliche Belastungen im LULUCF-Sektor sind Kohlendioxid-Emissionen aus drainierten Moorböden. Ein großer Teil dieser drainierten Böden wird landwirtschaftlich genutzt. Dadurch wurden 2021 nach Angaben des UBA rund 42,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente freigesetzt, hauptsächlich in Form von Kohlenstoffdioxid.
Mögliche Maßnahmen zum Schutz und Ausbau von Kohlenstoffsenken im Sektor LULUCF sind:
2030 soll der Sektor LULUCF eine Bilanz von minus 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erreichen, also eine Senkenfunktion haben. Damit sollen Emissionen aus anderen Sektoren kompensiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind ambitionierte Maßnahmen zur Emissionsminderung, dem Erhalt bestehender Kohlenstoffpools und der Ausbau von Kohlenstoffsenken notwendig.
Zum Vergleich: In den letzten 15 Jahren lag nach Angaben des UBA die höchste Netto-Negativ-Emission im LULUCF-Sektor bei minus 17,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2012. Im genannten Zeitraum verlor der Sektor in drei Jahren sogar seine Senkenfunktion, die Kohlenstoffspeicher schrumpften also. So wurden beispielsweise im Jahr 2020 4,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten mehr in LULUCF-Sektor emittiert als gespeichert.
Besorgniserregend ist, dass sich der Zustand der Wälder, als wichtigem Kohlenstoffspeicher, verschlechtert. Inwiefern sich Stürme, Dürren und Insektenbefall in den letzten Jahren auf den Wald ausgewirkt haben, wird erst mit den Ergebnissen der Bundeswaldinventur 2022 feststehen. Sie sollen 2025/26 publiziert werden.
Trotzdem gilt: Bei der Einschätzung der Reduktionsziele nach Sektoren darf man nicht vergessen, dass die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele bis 2030 nur einen Zwischenschritt auf dem weiteren Reduktionspfad bis zum Jahr 2045 darstellen.
WEITERE INFORMATIONEN
UBA: Emissionen der Landnutzung, -änderung und Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung 15.08.2023