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Das Bundes-Klimaschutzgesetz ordnet Emissionen sieben Sektoren zu. Es gilt das sogenannte Quellprinzip, was bedeutet, dass die Treibhausgasemissionen jeweils dem Sektor zugeordnet werden, in dem sie physisch in die Atmosphäre entweichen.
So wird die Verbrennung von Brennstoffen in Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei nach Bundes-Klimaschutzgesetz dem Sektor Landwirtschaft zugeordnet. In der internationalen Berichterstattung ist das nicht so. In den landwirtschaftlichen THG-Emissionen von 61,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2022 sind neben den 55,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten aus der Landwirtschaft auch 6,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente für die mobile und stationäre Verbrennung von Brennstoffen in der Landwirtschaft berücksichtigt.
Einen speziellen Fall gibt es bei der Nutzung von Böden. Emissionen, die beispielsweise durch die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren entstehen, werden im Sektor LULUCF verbucht.
Eine Verrechnung zwischen den Sektoren der nationalen Emissions-Berichterstattung findet nicht statt. Es gilt das sogenannte Quellprinzip, was bedeutet, dass die Treibhausgasemissionen jeweils dem Sektor zugeordnet werden, in dem sie physisch in die Atmosphäre entweichen. Wird eine Emissionsminderung durch landwirtschaftliche Produkte in einem anderen Sektor der Berichterstattung – beispielsweise im Energiesektor – wirksam, erfolgt keine Gutschrift im Landwirtschaftssektor. Damit wird eine Doppelgewichtung verhindert.
Das in Biogasanlagen erzeugte Gas dient der Strom- und Wärmeerzeugung. Bei der Lagerung der Gärresten aus Biogasanlagen wird jedoch Methan emittiert. Rund 2,4 Prozent der landwirtschaftlichen CO2-Äquivalente entstehen hier.
Emissions-Einsparungen durch die Nutzung erneuerbarer Energien kommen dem Energiesektor bilanztechnisch zugute, da sich hier die Verwendung fossiler Energieträger und die damit verbundene Freisetzung von Klimagasen verringert. Dem Landwirtschaftssektor werden dagegen die zusätzlich anfallenden Emissionen zur Bereitstellung des Biogases angerechnet.
Letzte Aktualisierung 15.08.2023