Als eine weitere Möglichkeit, sich gegen Ausfälle in Katastrophenjahren abzusichern, wird seit einigen Jahren die sogenannte steuerfreie Risikoausgleichsrücklage diskutiert. Funktionieren soll das so: Der Betrieb spart in guten Zeiten Gewinne an, auf die keine Steuern entrichtet werden müssen. In Krisenjahren werden diese Ansparungen dann aufgelöst, um Ertragsausfälle, zum Beispiel durch Dürre, auszugleichen.
Eine solche Maßnahme zur Absicherung von Ertrags- und Einkommensrisiken kommt zum Beispiel in Neuseeland, Australien und Kanada seit mehreren Jahren zum Einsatz. Der Deutsche Bauernverband fordert die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage schon lange und auch immer mehr Politiker sprechen sich dafür aus. So votierte der Bundesrat am 21. September 2018 für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage. Ein solches positives Bundesratsvotum gab es auch bereits zwei Jahren zuvor. Die Bundesregierung hatte sich damals allerdings gegen eine steuervergünstigte Rücklagenbildung ausgesprochen. Sie berief sich dabei auf eine Studie der Universität Hohenheim. Die Wissenschaftler kamen darin zu dem Schluss, dass eine solche Rücklage nicht den erwünschten Entlastungseffekt bei markt- und witterungsbedingten Einkommensschwankungen hätte. Zu der gleichen Einschätzung kam 2015 auch das Thünen-Institut in einer Bewertung.
Als Alternative schlugen die Wissenschaftler die Einführung einer mehrjährigen Gewinnglättungsregelung vor. Danach sollen Landwirtschaftsbetriebe Verluste bzw. Gewinne über einen Zeitraum von mehreren Jahren verrechnen können. Auftretende Gewinnschwankungen können auf diese Weise nachträglich durch eine individuelle Steuerermäßigung korrigiert werden. Eine solche Gewinnglättungsregelung auf drei Jahre wurde Ende 2016 dann auch von der Bundesregierung beschlossen und 2019 nach der Zustimmung der EU wirksam.
Doch auch die Gewinnglättung bringt offenbar nicht den gewünschten Effekt. So hat laut topagrar der Bayerische Oberste Rechnungshof jüngst an 2.575 landwirtschaftlichen Steuerfällen untersucht, wie sich eine Gewinnglättung auswirken würde. Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass die Regelung nur einen geringen Einfluss auf die Steuerbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe hätte.
Agrarökonomen, wie Prof. Norbert Hirschauer von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Prof. Oliver Mußhoff von der Georg-August-Universität Göttingen sprechen sich ebenfalls gegen eine Gewinnglättungsregelung aus. Sie präferieren die steuervergünstigte Rücklagenbildung, allerdings müssten dafür, so die Wissenschaftler in topagrar, noch zentrale Voraussetzungen geschaffen werden.