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Immer mehr Flächen unterliegen speziellen Naturschutzverpflichtungen. Circa 40 Prozent der Natura 2000-Flächen werden landwirtschaftlich bearbeitet. Traditionell sichert die extensive landwirtschaftliche Nutzung auf Grenzstandorten eine große Biodiversität. Sie trägt damit erheblich zur Produktivität der natürlichen Systeme bei.
13 Prozent der Lebensraumtypen hängen sogar unmittelbar von einer speziellen Form der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ab. Artenreiche Wiesen und Weiden etwa lassen sich nur erhalten, wenn sie regelmäßig, aber nicht zu intensiv genutzt werden. Späte Mahd oder extensive Beweidungsformen tragen maßgeblich zum Erhalt wertvoller Arten und Biotope bei. Und reduzierte Nährstoffeinträge wirken sich positiv auf den Wasser- und Klimaschutz aus.
Von öffentlichem Interesse sind auch der Erhalt und die Anreicherung von Strukturelementen; besonders in strukturarmen landwirtschaftlich genutzten Gebieten. Sie bieten Nahrungsangebote und Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Und sie schaffen Verbindungskorridore, auf denen sich Arten weiterverbreiten. Strukturelemente in Agrarlandschaften schaffen also grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt der Biodiversität.
Für die Landwirtschaft sind Ertragseinbußen unter Wettbewerbsbedingungen allerdings in der Regel nicht hinnehmbar. Der Vertragsnaturschutz bietet hier eine Reihe von Instrumenten, um diese auszugleichen. Darüber hinaus sind in baulich verdichteten Räumen immer häufiger Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen nötig. Bleiben landwirtschaftlich produktive Flächen als Kompensationsflächen außen vor, bieten sich auch hier innerhalb des Vertragsnaturschutzes neue Einkommensperspektiven für Landwirte.
Zukunftsweisende Konzepte für mehr Naturschutz auf Agrarflächen suchen nach Win-Win-Lösungen. Mit der „Bergischen Zielvereinbarung Landwirtschaft und Naturschutz“ haben Landwirtinnen, Landwirte und Naturschutzvertreter am 23. August 2017 ein richtungsweisendes Signal gegeben. Die freiwillige Kooperation setzt vor allem auf Interessensausgleich, stärkt den Vertragsnaturschutz und vermittelt beiden Seiten Kenntnisse in Sachfragen.
Gerade im Bergischen Land spielen Familienbetriebe eine wichtige Rolle beim Erhalt der typischen Grünlandwirtschaft. Die vereinbarten Ziele und Maßnahmen für den Naturschutz sind daher explizit auf den Erhalt ihrer Höfe ausgelegt. Soweit Naturschutzbelange gewahrt bleiben, können Ackerflächen als wertvolle Stütze für Milchviehbetriebe sogar ausgeweitet werden. Langfristige Pflegeverträge und mehr Flächen im Vertragsnaturschutz sind stabile Einkommensquellen und öffnen neue betriebliche Perspektiven.
In Absprache mit den unterstützenden Kreisen versuchen Kompensationskonzepte den Verbrauch prioritärer Flächen beider Seiten möglichst klein zu halten. Diese prioritären Flächen, die sowohl für die Landbewirtschaftung als auch für die Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt von besonderer Bedeutung sind, haben die Projektpartner gemeinsam definiert.
Etwa 50 Prozent der Landesfläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Maßnahmen für Biodiversität, sauberes Wasser und Klimaschutz werden von landwirtschaftlichen Betrieben häufig über das geforderte Maß hinaus erbracht. Leistungen, die bisher über die Märkte nicht vergütet werden. Anders als Marktfrüchte besitzen Umweltleistungen bis heute keinen unmittelbaren Marktwert. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) setzte sich daher seit jeher für eine In-Wertsetzung innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein und entwickelte 2011/2012 das Konzept der sogenannten Gemeinwohlprämie.
Schlüssel der vorgeschlagenen In-Wertsetzung sind quantitative Bewertungen der betriebsspezifischen Umweltleistung. Die daraus resultierende Gemeinwohlprämie bildet ein breites Spektrum üblicher Betriebsaufgaben ab: so fließen Kriterien der Wirtschaftsweise wie Grünlandanteil, Schlaggrößen, Bodendeckung im Winter und Anteile der Sommerungen ein; daneben nehmen Nährstoffbilanzen für Stickstoff und Phosphor Einfluss auf die Prämienhöhe.
Die Gemeinwohlprämie will mehr finanzielle Anreize für Umweltleistungen geben. Für Landwirtinnen und Landwirte bietet sie Planbarkeit und Sicherheit auf der Einnahmeseite. Sie zielt darauf ab, ein betriebliches Standbein im Umwelt- und Klimaschutz zu ermöglichen. In dieser speziell abgestimmten Fördermaßnahme sieht der Landschaftspflegeverband ein geeignetes Instrument, um Risiken, denen Landwirtschaft wie auch Natur und Klima ausgesetzt sind, abzufangen.
Da der Klimawandel und der Verlust an Biodiversität rasches Handeln erfordern und gleichzeitig die Möglichkeiten einzelner Landwirtinnen und Landwirte beschränkt sind, ist die Agrarpolitik laut DVL gefordert, geeignete Anreiz- und Ausgleichsmaßnahmen für landwirtschaftliche Leistungen auszugestalten.
Letzte Aktualisierung 22.07.2024