Mit der Abgabe einer Sorgfaltserklärung bestätigt ein landwirtschaftlicher Betrieb die Einhaltung der Sorgfaltspflicht – etwa für sein Rind oder Soja, das er in Verkehr bringen möchte. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Marktteilnehmers
- In Verkehr gebrachtes Produkt, dessen HS-Code (Zoll) und Stückzahl/Mengenangabe
- Erzeugerland mit Angabe der Produktionsflächen (Geolokalisierung)
Die übergeordneten HS-Codes sind in Anhang I der Verordnung aufgelistet. Um weitere HS-Codes zu ermitteln, finden sich Hinweise und Links auf den offiziellen Internetseiten des Zolls.
Die Referenznummer, die innerhalb von 24 Stunden für die Sorgfaltserklärung erteilt wird, gibt der landwirtschaftliche Betrieb beim Verkauf seiner Produkte formlos seinen Abnehmern weiter. Für jede (jährlich) eingereichte Sorgfaltserklärung erhält er jeweils eine neue Referenznummer, die entlang der Lieferkette weitergegeben wird.
Im Falle des Rinderhalters muss nur derjenige, bei dem das Kalb geboren wurde, eine Erklärung abgeben. Alle anderen Aufzuchtbetriebe sind davon befreit – sie müssen die Referenznummer aufnehmen und weitergeben.
In der Sorgfaltserklärung können Erzeugnisse über einen bestimmten Zeitraum zusammengefasst werden, beispielsweise für ein Jahr auf Grundlage der betrieblichen Jahresplanung (zeitliche Aggregation). Das bedeutet: Da die Meldung stets für ein Jahr gilt, ist die geplante bzw. beabsichtige Menge an Erzeugnissen zu schätzen, die in diesem Zeitraum auf den Markt gebracht werden sollen.